Einweg-Plastik-Verbot

Auf für Becher, Besteck und Co.

Bereits im November vergangenen Jahres hatte der Bundesrat einer Verordnung zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte zugestimmt. Jetzt trat das Verbot zum 3. Juli in Kraft. Das Ziel: Ein achtsamer Umgang mit der Ressource Kunststoff und eine Eindämmung der Müllansammlungen in der Natur und den Innenstädten.

Einwegartikel aus Plastik, für die es bereits eine gute Alternative gibt, sind seit Juli 2021 in allen EU-Mitgliedsstaaten verboten. Dazu zählen unter anderem Trinkhalme, Rührstäbchen oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und bio-basiertem Kunststoff. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in Europa nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Das gleiche gilt auch für Einweggeschirr aus Pappe, das nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff besteht oder mit Kunststoff überzogen ist.

Passende Alternativen im Überblick:

Kaffeebecher >> Mehrweglösungen von z.B. Recup

Plastikbesteck >> Mehrwegbesteck/Holzbesteck

Pappgeschirr beschichtet >> Pappgeschirr unbeschichtet

Plastiktüte 15-50my >> Papiertüte, rPet-Tüte

Plastiktrinkhalme >> Trinkhalme aus Papier oder Glas

Wichtig: Der Bestand darf aufgebraucht werden. Es soll nichts vernichtet werden.

Papperlapapp

Einziger Wermutstropfen: Der Verkauf von Einweg-Pappbechern bleibt vorerst erlaubt, obwohl sie einen bemerkenswerten Anteil an dem städtischen Müllaufkommen haben. 2,8 Milliarden dieser Becher werden jährlich allein in Deutschland verbraucht und laden meist in der Natur oder im besten Fall noch in öffentlichen Abfalleimern, was zu einem Ende in der Müllverbrennungslage führt. Dazu kommt, dass der Begriff „Pappbecher“ missverständlich ist: Um nicht durchzuweichen, sind die meisten Becher im Innenraum mit Kunststoff beschichtet und damit nur schwer oder gar nicht zu recyceln.

Allerdings müssen die Einweg-Getränkebecher aus Kunststoff, die ab dem 3. Juli erstmalig in den Verkehr gebracht werden, mit einem neuen Piktogramm gekennzeichnet werden und den schriftlichen Hinweis enthalten, dass der Becher Kunststoff enthält beziehungsweise aus Kunststoff hergestellt ist. Die Verantwortung liegt dabei bei den Erstinverkehrbringern, nicht bei den Händler und Verkäufern.

Einen genauen Überblick, welche Artikel verboten werden, und weitere Informationen zur Gesetzesregelung von Plastik bietet die Verbraucherzentrale auf Ihrer Webseite.

Unser Tipp: Wiederverwendbare Mehrwegbecher können visuell transportieren, dass sich ein Unternehmen für Nachhaltigkeit einsetzt.